Die Planungen, um das Gebiet Eschenbüel zu entwickeln, hatte der Gemeinderat 2005 in Auftrag gegeben. Ziel war eine Erweiterung der Stadt Uster, die auf geplante Umfahrungsstrasse «Uster West» abgestimmt ist. Diese Planung hat die Abteilung Bau in einem komplexen Verfahren vorangetrieben. Dazu zählte auch eine Studie, um eine hochwertige Entwicklung sicherzustellen.
Zeitlich fiel das Planungsverfahren in den vergangenen Jahren in zwei vom Kanton verfügte Einzonungsverbote und es durchlief vier kantonale Vorprüfungen. Zudem änderten während dieser Zeit Gesetze und die politischen Stossrichtungen. So wird beispielsweise das Strassenprojekt «Uster West» vom Kanton nicht mehr weiterverfolgt. Weiter wurde das Mehrwertausgleichsgesetz eingeführt, das den Gemeinden ermöglicht, bei Um- und Aufzonungen eine kommunale Abgabe zu erheben.
Von neuem Verständnis für Planung überholt
Die Entwicklung des Gebiets Eschenbüel habe 2005 mit der damaligen Erkenntnis begonnen, dass die bestehenden Bauzonen aufgrund des Wachstums der Bevölkerung an ihre Grenzen stossen würden. Die neue Siedlung sollte bezüglich Struktur oder Energieversorgung als «Vorzeige-Siedlung» entwickelt werden. Lösungsansätze, um nach innen zu verdichten, hätten damals nicht im Fokus gestanden, wie die Stadt Uster mitteilt.
«Das ehemalige Vorzeigeprojekt ist nach all den Jahren durch ein neues Planungsverständnis von Politik und Bevölkerung überholt worden», erklärt Stefan Feldmann, Stadtrat und Bauvorstand von Uster. «Dieser Paradigmenwechsel – Innenverdichtung, Klimaadaption, Mehrwertausgleich – zeigt sich auch im Ustermer Stadtentwicklungskonzept (STEK) von 2019.» Durch die wegfallende Umfahrung «Uster West» sei das damalige Mobilitätskonzept zudem nicht mehr aktuell. Eine Überarbeitung würde einen umfangreichen Aufwand nach sich ziehen, so die Begründung weiter.