Das Thema wurde bisher diskret behandelt: der kommunale Mehrwertausgleich – basierend auf dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz (MAG). Wie in diversen Gemeinden und Städten des Kantons Zürich bereits vollzogen, entscheidet der Souverän in Maur im Juni darüber, wie stark die Gemeinde beim Wertgewinn von Land bei der Um- oder Aufzonung partizipiert: Theoretisch ist der Bereich zwischen 0 bis 40% denkbar. Nach einem Bundesgerichtsentscheid bewegt sich das Spektrum aktuell zwischen 20 und 40%. Vor allem in politisch links dominierten Gemeinden werden die steuerlichen Möglichkeiten ausgereizt – und die Grundstückeigentümer grösstmöglich zur Kasse gebeten.
«Tragendes Element der Gemeindeentwicklung»
Diesen Kurs will nun auch die Gemeinde Maur einschlagen. Auf Anfrage teilt Gemeindeschreiber Christoph Bless mit: «Die Siedlungsentwicklung nach innen ist ein tragendes Element der Gemeindeentwicklung. Sie ist anspruchsvoller und aufwendiger als eine weitere Ausdehnung der Siedlungsfläche. Die öffentlichen Infrastrukturen müssen mit den steigenden Anforderungen infolge der Nutzungsintensivierung Schritt halten.»
Um diese zu unterstützen, sei der Mehrwertausgleich ein adäquates Mittel. Er ermögliche, dass nicht nur von Nutzungserhöhungen begünstigte Grundeigentümerschaften von Planungsmehrwerten profitieren, sondern die gesamte Bevölkerung, indem die Gemeinde mit den Erträgen aus der Mehrwertabgabe gezielt bestehende öffentliche Infrastrukturen auf-werten bzw. neue schaffen könne. Mit anderen Worten: Neue Infrastrukturprojekte wie z. B. das Bevölkerungsschutzgebäude oder neuer Schulraum können so teilweise zulasten der Grundstückbesitzer finanziert werden.
Die Gemeinde formuliert dies freilich etwas anders. Bless: «Mit dem Mehrwertausgleich entsteht den Eigentümern kein Verlust, sondern ein Teil des Gewinns wird in öffentliche Infrastrukturen zur Steigerung der Standortattraktivität investiert, wovon Grundeigentümerschaften und Investierende gleichermassen wie die Bevölkerung profitieren.» In diesem Sinne habe der Gemeinderat entschieden, einen Abgabesatz von 40% festzulegen, um eine angemessene Alimentierung des MAG-Fonds sicherzustellen.