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Mönchaltorf
11.06.2024

Mönchaltorf bekämpft Graffitis

Zur konsequenten Bekämpfung von ungewollten Graffiti und Schmierereien unterstützt die Gemeinde private Liegenschaftenbesitzer.
Zur konsequenten Bekämpfung von ungewollten Graffiti und Schmierereien unterstützt die Gemeinde private Liegenschaftenbesitzer. Bild: Gemeinde Mönchaltorf
Die Gemeinde Mönchaltorf verfolgt konsequent die sogenannte «Null-Toleranz-Strategie» im Umgang mit Graffitis und Schmierereien im Dorf.

Neue Schmierereien an öffentlichen Gebäuden und Anlagen werden sofort entfernt, um langfristige Erfolge zu erzielen, schreibt die Gemeinde. Die konsequente Entfernung oder das Überstreichen von Graffitis sei aufwändig, mache sich aber bezahlt. Bei konsequenter und zeitnaher Entfernung sei erfahrungsgemäss ein deutlicher Rückgang von Schäden zu verzeichnen.

Verantwortung

Für die Pflege und den Unterhalt der Liegenschaft ist der Liegenschaftenbesitzer verantwortlich. Graffiti und Schmierereien werden von Gebäudeversicherungen als Vandalismus und damit mutwillige Schäden angesehen. Das führt dazu, dass die Kostenübernahme abgelehnt wird, sie soll den Verursachenden angelastet werden. Ergänzende Versicherungen können je nach Anbieter und Kanton abgeschlossen werden. Sie zahlen sich in der Regel finanziell jedoch nicht aus – gerade bei grösseren Eigentümern.

Finanzielle Beteiligung der Gemeinde

Zur möglichst konsequenten Bekämpfung von ungewollten Graffiti und Schmierereien in der Gemeinde und nicht zuletzt auch im Sinne eines möglichst gepflegten Ortsbildes unterstützt die Gemeinde Mönchaltorf private Liegenschaftenbesitzer, je nach Höhe des Sachschadens bzw. des finanziellen Aufwandes zur Entfernung des Graffiti und/oder der Schmiererei, mit einem finanziellen Beitrag zwischen 500 und 2'000 Franken pro Objekt und Schadensfall.

Die Bereichsleitung Allgemeine Verwaltung entscheidet nach Prüfung der Unterlagen im Einzelfall pro Objekt und Schaden über die Höhe der effektiven Kostenbeteiligung der Gemeinde Mönchaltorf.

Vorgehen beim Schadenfall

Wenn der private Liegenschaftenbesitzer auf Sprühereien oder Schmierereien an seiner Liegenschaft aufmerksam wird, sollte diese rasch entfernt werden, damit Folgeverschmierungen ausbleiben. Der Liegenschaftenbesitzer hat vor der Reinigung  unbedingt ein gutes Foto des Schadens zu machen. Zudem hat er bei der Kantonspolizei in Uster, 058 648 65 50 Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt zu erstatten Anschliessend kann ein qualifiziertes Malergeschäft nach Wahl zur Behebung des Schadens beauftragt werden.

Für die Kostenbeteiligung durch die Gemeinde hat der Liegenschaftenbesitzer innert drei Monaten das ausgefüllte Schadenformular der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Formular

Uster24/gg