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Dübendorf
25.06.2024

Fahrverbot auf der Oberdorfstrasse 15 bis 17

Die Oberdorfstrasse 15–17 ist für den  motorisierten Verkehr tabu. (Archivbild)
Die Oberdorfstrasse 15–17 ist für den motorisierten Verkehr tabu. (Archivbild) Bild: Google StreetView
Auf der Oberdorfstrasse 15 bis 17 in Dübendorf wird Unberechtigten das Befahren und Parkieren von motorisierten Fahrzeugen aller Art verboten.

Gemäss Mitteilung der Stadt Dübendorf wird Unberechtigten das Befahren und Parkieren von motorisierten Fahrzeugen aller Art an der Oberdorfstrasse 15 bis 17 verboten. Dies geht aus einem Textauszug aus einem Urteil des Bezirksgerichtes Uster vom 3. Mai 2024 hervor. Das gerichtliche Verbot wurde am 24. Juni 2024 im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert.

An der Oberdorfstrasse 15 befindet sich das Kulturzentrum Obere Mühle.

Uster24/bt