Der Kanton Zürich will häusliche Gewalt kompromisslos bekämpfen. Deshalb hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 31. März 2021 ein Paket an Massnahmen beschlossen, mit denen er die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) umsetzen will. Ein zentraler Anspruch der Istanbul-Konvention besteht darin, dass der Zugang zur Opferhilfe für alle gleichermassen gewährleistet sein soll. Vor diesem Hintergrund wollte die Regierung erfahren, wie sich die Situation im Kanton Zürich darstellt.
Die Kantonale Opferhilfestelle (KOH) hat in der Folge ein Team der ZHAW beauftragt, den Gesamtbedarf im Bereich der Opferhilfe breit zu erforschen. Die Studie unterstützt die aktuell laufenden Bestrebungen der KOH, zusammen mit den Opferberatungsstellen und den Frauenhäusern des Kantons Zürich eine umfassende Strategie für die Opferhilfe zu erarbeiten.
Die über 300 Seiten lange wissenschaftliche Studie entstand in enger Zusammenarbeit mit Opferhilfe Zürich – das heisst: mit allen Institutionen, die im Kanton Zürich in der Opferhilfe engagiert sind. Bei der Bedarfs- und Angebotsprüfung wurden verschiedene Opfersituationen, Gewaltformen und «Opfergruppen» berücksichtigt. Zu letzteren gehören Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, die LGBTQIA+-Community, ältere und junge Menschen sowie Frauen und Männer.