Durch die erhöhte Aufnahmequote für Asylsuchende benötigt die Gemeinde Fällanden zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten. Da es gemäss Gemeinde Fällanden nahezu unmöglich sei, den Bedarf über den freien Wohnungsmarkt zu beschaffen, hat der Gemeinderat am 6. April 2023 beschlossen, Wohncontainer anzuschaffen. Er bewilligte einen Kredit über 1'250'000 Franken als gebundene Ausgabe für die Anschaffung von Wohncontainern zur Unterbringung von insgesamt 64 Asylsuchenden. Am 30. Mai 2023 genehmigte er für dasselbe Projekt einen Zusatzkredit über 300'000 Franken, ebenfalls als gebundene Ausgabe.
Geplant war ein zweistöckiges Gebäude im Modulbau mit Wohncontainern, befristet auf fünf Jahre. Der Beschluss stützte sich auf eine Meinungsäusserung des Vorstehers der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich vom 25. November 2022. Dieser habe dargelegt, dass die Planung und Bereitstellung von weiteren Unterbringungsleistungen in der aktuellen Situation zwingend notwendig sei.
Bezirksrat wies Beschwerde ab
Gegen beide Beschlüsse wurde ein Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster eingelegt. Es ging dabei um die Frage, ob die vom Gemeinderat bewilligten Kredite als neu oder als gebunden zu qualifizieren sind. Mit Beschluss vom 17. August 2023 wies der Bezirksrat Uster die Rekurse ab.
Verwaltungsgericht hiess Beschwerde gut
Am 4. September 2023 wurde die Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht und beantragt, die Beschlüsse des Gemeinderats Fällanden vom 6. April 2023 und 30. Mai 2023 aufzuheben. Mit Urteil vom 12. Oktober 2023 hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde gut und hob die Beschlüsse des Gemeinderates sowie den Beschluss des Bezirksrats Uster vom 17. August 2023 auf.