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Dübendorf
16.07.2024

Dübendorf stimmt Tempo 30 Zone im «Zwicky-Areal» zu

Auf dem Areal der traditionsreichen ehemaligen Seidenzwirnerei Zwicky & Co. AG ist ein neues lebendiges und urbanes  Quartier mit vielfältigem Wohn- und Arbeitsraum entstanden.
Auf dem Areal der traditionsreichen ehemaligen Seidenzwirnerei Zwicky & Co. AG ist ein neues lebendiges und urbanes Quartier mit vielfältigem Wohn- und Arbeitsraum entstanden. Bild: zwicky-areal.ch
Die Stadt Wallisellen hat beschlossen in allen Wohnquartieren von Wallisellen Tempo 30 Zonen einzuführen. Es soll daher nun auch im Zwicky-Areal eine Tempo 30 Zone umgesetzt werden. Das Zwicky-Areal liegt sowohl auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wallisellen als auch auf dem Gemeindegebiet der Stadt Dübendorf. Nun hat der Stadtrat Dübendorf dem Vorhaben zugestimmt.

In der Stadt Dübendorf wurde am 13. Juni 2021 ein einmaliger Kredit für die Realisierung von insgesamt 16 neuen Tempo 30 Zonen auf Quartiererschliessungsstrassen durch die Stimmbevölkerung abgelehnt. Am 18. Juni 2023 wurde zudem die Volksinitiative «Mitbestimmen bei Temporeduktionen» durch die Stimmbevölkerung der Stadt Dübendorf angenommen. Darin wird gefordert, dass die Entscheidungskompetenz über Temporeduktionen und somit zur Umsetzung von Tempo 30 Zonen neu beim Gemeinderat anstatt dem Stadtrat liegen soll. Eine konkrete Umsetzung der Volksinitiative ist aktuell in Erarbeitung, wie die Stadt Dübendorf in ihrer Mitteilung schreibt.

Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse

Auf dem Areal der ehemaligen Seidenzwirnerei Zwicky & Co. AG ist durch Sanierung und Neubauten ein lebendiges, urbanes Quartier mit Wohn- und Arbeitsraum entstanden. Das Zwicky-Areal liegt zwischen der Neugutstrasse, der Ueberlandstrasse und dem Autobahnanschluss und wird von der Glatt und dem Neugutviadukt durchkreuzt. Die Gemeindegrenze von Wallisellen und Dübendorf verläuft entlang dieser Linien, wobei das Gebiet nördlich der Gleise zu Wallisellen und südlich der Glatt zu Dübendorf gehört. Die Erschliessung für den Strassenverkehr erfolgt über die Neugutstrasse. Die Zwicky-Strasse hat einen niedrigen Verkehrsfluss mit einem Durchschnitt von 780 Fahrzeugen pro Tag, von denen 85 Prozent langsamer als 35 km/h fahren. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h wird weitgehend eingehalten.

Zielsetzung

Bei Zoneneingängen verdeutlicht ein Torelement das Temporegime. Zusätzlich zur Zonensignalisation ergänzt die Markierung «ZONE 30» bei der Zoneneinfahrt das Torelement. Da die Zufahrt für den ganzen südlich der Neugutsrasse liegenden Teil des Zwicky-Areals über das Gemeindegebiet von Wallisellen erfolgt, sind die genannten Signalisationen und Markierungen auf Gemeindegebiet von Wallisellen angeordnet. Auf Stadtgebiet von Dübendorf werden zudem allfällige Bodenmarkierungen geprüft, so die Stadt Dübendorf weiter.

Ziel ist es, die Tempo 30 Zone gemeindeübergreifend im gesamten Zwicky-Areal umzusetzen. Der Entscheid für eine Geschwindigkeitsreduktion liegt bei Gemeindestrassen in der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde. Bei der Umsetzung von Tempo 30 im gesamten Areal gibt es nur einen Zoneneingang/Zonenausgang beim Knoten Neugut-/Zwickystrasse. In der Stadt Dübendorf ist einerseits der südliche Abschnitt der Zwicky-Strasse und anderseits der Seidenweg betroffen. Der südliche Abschnitt der Zwicky-Strasse ist noch in Privatbesitz der Eigentümerin Zwicky & Co AG, weshalb die Strasseneigentümerin des Temporegime Tempo 30 zusammen mit der Gemeinde Wallisellen selbständig beim Kanton beantragen kann. Als kommunale Strasse im Eigentum der Stadt ist auf dem Gemeindegebiet der Stadt Dübendorf einzig der Seidenweg betroffen, welcher in einem sehr kurzen Abschnitt als Zufahrt zur Tiefgarage im Baufeld E aber mehrheitlich dem Fuss- und Veloverkehr sowie teilweise auch der Anlieferung dient. Da die Zufahrt zu den Baufeldern in der Stadt Dübendorf vollständig über die Stadt Wallisellen erfolgt, ergibt sich mit der Zonensignalisation auf Gemeindegebiet von Wallisellen in der Konsequenz, dass Tempo 30 auch auf Gemeindegebiet der Stadt Dübendarf gelten wird.

Mehraufwand von 2'000 Franken

Für den Koordinationsaufwand des Planerteams zwischen den Städten Wallisellen und Dübendorf fällt ein durch die Stadt Dübendorf zu tragender Mehraufwand in der Grössenordnung von rund 2'000 Franken an. Diese Kosten werden über das laufende Budget 2024 abgedeckt. Auf Stadtgebiet von Dübendorf werden zudem allfällige Bodenmarkierungen geprüft.

Rasche Einführung der Tempo-30-Zone im Zwicky-Quartier

Die Stadt Wallisellen ist seit längerem an der Erarbeitung einer Vorlage zur Einführung der Tempo 30 Zone. Da das Quartier Zwicky gemeindeübergreifend ist, bestehen logische Abhängigkeiten. Um die Einführung der Tempo 30 Zone in Wallisellen nicht unnötig zu verzögern, ist daher eine rasche Behandlung der Vorlage in Dübendorf anzustreben.

Das Zwicky-Areal ist insgesamt ein in sich geschlossenes Wohn- und Gewerbequartier ohne Durchgangsverkehr. Nur ein sehr geringer Anteil der Strassenfläche liegt auf Gebiet der Stadt Dübendorf. Die Tempo 30 Zone dient dazu, die Verkehrssicherheit im Wohnquartier zu erhöhen. Es ist zielführend, für das gemeindeübergreifende Quartier "Zwicky-Areal" ein einheitliches Temporegime einzuführen. Daher ist es zweckmässig, dass sich die Stadt Dübendorf dem Antrag der Stadt Wallisellen zur Einführung einer Tempo 30 Zone anschliesst, die Gemeindegrenzen sind ohnehin im Quartier nicht wahrnehmbar, so die Mitteilung.

Uster24/mb