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25.08.2024
25.08.2024 17:25 Uhr

Darüber wird am 22. September abgestimmt

Zwei nationale und eine kantonale Vorlage werden zur Abstimmung gebracht. Aber auch in den Gemeinden wird abgestimmt. (Symbolbild)
Zwei nationale und eine kantonale Vorlage werden zur Abstimmung gebracht. Aber auch in den Gemeinden wird abgestimmt. (Symbolbild) Bild: AdobeStock
Am 22. September 2024 stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über zwei Vorlagen ab. Die Zürcher Stimmberechtigten werden zudem über eine kantonale Vorlage abstimmen. Informationen zu den Abstimmungen in der Region findest du ebenfalls hier.

Folgende nationalen Vorlagen kommen am 22. September 2024 zur Abstimmung:

1.    Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» 

Die Biodiversität, also die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume, ist in der Schweiz zurückgegangen. Auch Landschaften und Ortsbilder sind unter Druck. Daher schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Landschaften und Ortsbilder. Sie pflegen Schutzgebiete und fördern die Biodiversität, auch in der Landwirtschaft. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem setzen Bund und Kantone einen Aktionsplan zur Förderung der Biodiversität um.

Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnahmen zu wenig weit. Sie wollen die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe zusätzlich schützen. Die Initiative verlangt für die Biodiversität mehr Geld und mehr Schutzflächen. Und sie will insbesondere die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, damit sie Landschaften und Ortsbilder bewahren. Zudem sollen die prägenden Elemente von schützenswerten Biotopen, Landschaften und Ortsbildern ungeschmälert erhalten werden. Schliesslich will die Initiative Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe auch ausserhalb der Schutzgebiete schonen.

Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Schon heute werden wertvolle Biotope, Landschaften und Ortsbilder geschützt, und die Biodiversität wird gefördert. Bei einer Annahme würden wichtige Anliegen wie die Energieversorgung, die Landwirtschaft oder die Siedlungsentwicklung zu stark eingeschränkt.

Ja: SP, Grüne, EVP, AL, GLP
Nein: FDP, SVP, EDU
Stimmfreigabe: Die Mitte

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2. Reform der beruflichen Vorsorge

Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Für viele Menschen ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) eine wichtige Ergänzung zur AHV (1. Säule). Während ihres Berufslebens sparen sie mit ihren Lohnbeiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber in der Pensionskasse ein Altersguthaben an. Damit wird später die Pensionskassenrente bezahlt. Bis zu einem bestimmten Einkommen legt das Gesetz fest, wie viel Rente pro gesparten Franken mindestens ausbezahlt werden muss.

Wegen zu tiefer Erträge an den Finanzmärkten und wegen der steigenden Lebenserwartung sind die Renten im sogenannten obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aber nicht mehr ausreichend finanziert. Davon betroffen sind insbesondere Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder ein wenig mehr anbieten. Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer wenig verdient, hat später keine oder eine sehr kleine Pensionskassenrente. Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen, weil sie häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen.

Die Reform sieht Massnahmen vor, mit denen die künftigen Renten sicherer finanziert werden. Zudem werden viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten: Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als heute. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine Pensionskasse, die deutlich mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen anbietet. In dieser Hinsicht hat die Reform auf sie wenig Auswirkungen. Die Renten von Menschen, die bereits pensioniert sind, sind von der Reform nicht betroffen.

Für Bundesrat und Parlament ist die Reform nötig, damit die künftigen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge wieder ausreichend und langfristig finanziert sind. Menschen, die wenig verdienen, sind im Alter besser abgesichert. Davon profitieren vor allem Frauen.

Ja: EVP, FDP, SVP, EDU, GLP, Die Mitte, SP, Grüne, AL
Nein: SP, Grüne, AL

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Kantonale Vorlage

Die Zürcher Stimmberechtigten stimmen am 22. September zusätzlich über eine Vorlage zum Bildungsgesetz ab: Änderung vom 26. Februar 2024: Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer.

Der Kanton unterstützt auszubildende Personen mit Beiträgen, sofern diese nicht selbst für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten aufkommen können. Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer können im Kanton Zürich gemäss geltendem Recht erst Ausbildungsbeiträge beziehen, wenn sie sich fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten haben. Dies, obwohl der überwiegende Teil dieser Personen längerfristig in der Schweiz bleibt.

Demgegenüber sind von der Schweiz anerkannte und dem Kanton zugewiesene Flüchtlinge sowie im Kanton wohnende Staatenlose beitragsberechtigt, ohne eine bestimmte Frist abwarten zu müssen. Die zur Abstimmung stehende Gesetzesänderung will auch bei vorläufig aufgenommenen Personen auf eine Wartefrist für den Bezug von Ausbildungsbeiträgen verzichten. Dadurch soll die berufliche Integration dieser Personengruppe erleichtert und längerfristig die Sozialhilfe entlastet werden. Gegen die vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesänderung wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen. Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen, die Vorlage anzunehmen.

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Ja

Ja: SP, Grüne, EVP, AL, GLP, Die Mitte
Nein: FDP, SVP, EDU

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Darüber wird in der Region abgestimmt

Dübendorf
Überführung des Pilotprojekts sip dübi 2021 – 2024 in einen unbefristeten Regelbetrieb per 1. Januar 2025 mit einem jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 200ʼ500 Franken.

Dürnten
Interkommunale Vereinbarung (IKV) betreffend Änderung der Rechtsform der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland GWVZO in eine Aktiengesellschaft.

Hinwil
Genehmigung der Interkommunalen Vereinbarung (IKV) betreffend Änderung der Rechtsform der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland in eine Aktiengesellschaft.

Mönchaltorf
196: Rechtsformänderung Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (einfache Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft)

Rüti
Genehmigung der Interkommunalen Vereinbarung (IKV) betreffend Änderung der Rechtsform der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland in eine Aktiengesellschaft.

Volketswil
Totalrevision Gemeindeordnung Politische Gemeinde Volketswil

Wald
Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland: Rechtsformänderung in eine Aktiengesellschaft, Abschluss einer interkommunalen Vereinbarung

Die nationalen Abstimmungsdaten im 2024 und 2025


22. September 2024
24. November 2024
9. Februar 2025
18. Mai 2025
28. September 2025
30. November 2025

Gabriela Gasser