Am 1. Juli 2023 trat das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG) zusammen mit der dazugehörigen Bürgerrechtsverordnung (KBüV) in Kraft. Dies führte zu einigen Änderungen in der bisherigen Praxis.
Einbürgerungsgespräche nicht mehr zwingend erforderlich
Einbürgerungsgespräche zur Überprüfung der Integrationskriterien sind nicht mehr zwingend erforderlich und werden vom Gemeindeamt des Kantons Zürich nur noch empfohlen, wenn Unklarheiten bestehen. In der Regel reichen schriftliche Nachweise (wie Zeugnisse) aus, um die Integration zu beurteilen. Bereits im Antragsformular mussten die Antragstellenden entsprechende Fragen zur Integration beantworten. Zudem müssen sie einen Grundkenntnistest bestehen, es sei denn, sie haben mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
Kommission wird aufgelöst
Der Gemeinderat hat beschlossen, ab sofort keine Einbürgerungsgespräche mehr von der Bürgerrechtskommission, diese besteht aus einem Ausschuss des Gemeinderats, führen zu lassen und die Kommission aufzulösen. Künftig werden bei Bedarf Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung die Gespräche für genauere Abklärungen führen. Wie die Gemeinde schreibt, trifft die Entscheidung über das Gemeindebürgerrecht weiterhin der Gemeinderat, wie in der Gemeindeordnung festgelegt ist.