Die fünfseitige Information «Totalrevision der Gebührentarife» wurde Ende August 2024 mit einer kurzen amtlichen Mitteilung auf der Homepage der Gemeinde Maur aufgeschaltet, ohne weitere Informationen für die Bevölkerung.
Was heisst «gebührenpflichtig» genau? Das ist in der Gebührenverordnung vom 1. Januar 2018 aufgeführt: Eine Änderung der Gebührenverordnung muss die Gemeindeversammlung bewilligen. Eine Anpassung des Gebührentarifs, also was wie viel kosten soll, liegt dagegen in der Kompetenz des Gemeinderats. Dieser Tarif soll nun revidiert werden. Warum, ist nicht ersichtlich.
Aufschlag bis zu 50 Prozent
Offenbart drängt sich nun ein massiver Aufschlag auf. Teilweise bis zu 50 Prozent und mehr: beispielsweise der Preis einer Fotokopie oder der Stundenansatz einer Sprechstunde auf der Gemeinde, die nun nicht mehr 100 Franken, sondern 150 Franken kostet. Teurer werden auch die Leistungen einer Sachbearbeiterin auf der Gemeinde, von 80 auf 85 Franken, die periodische Kontrolle von Feuerungsanlagen (Heizungen) von 54.50 auf 66 Franken oder alle erdenklichen administrativen Abläufe. Zum Vergleich: Die Teuerung seit dem 1. Januar 2018 beträgt 7,7 Prozent.
Auch Bauamt schlägt massiv auf
Den happigsten Aufschlag verlangt das Bauamt. 375 Prozent für ausserordentliche Entscheide und Aufwendungen wie Wiedererwägungen, Baustopps, Vollzugsanordnung oder Ersatzvornahme. Diese kosteten die Bürger bisher 80 Franken. Ab 1. Oktober 2024 werden mindestens 300 Franken in Rechnung gestellt. Die Begründung für die massive Teuerung wird schriftlich nachgereicht: «das Verursachen von erhöhtem Aufwand gegenüber dem normalen Verfahren». Wer baut, der wird von der Gemeinde zur Kasse gebeten. So steigen auch die Publikationsgebühren für Bauvorhaben von 100 Franken auf mindestens 150 Franken.