Am 18. Oktober 2024 reichte Roman Pfister die Einzelinitiative «über Bau- und Zonenordnung an der Urne entscheiden» ein. Es wird beantragt, dass für die Festsetzung und Änderung des kommunalen Richtplanes und der Bau- und Zonenordnung (BZO) neu eine Urnenabstimmung notwendig ist. In der aktuellen Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Schwerzenbach ist bislang die Gemeindeversammlung für die Festsetzung und Änderung des kommunalen Richtplanes und der Bau- und Zonenordnung zuständig.
Gemeinde unterstützt Einzelinitiative
Der Gemeinderat unterstützt die vorliegende Einzelinitiative. Mit der Einzelinitiative wird aus Sicht es Gemeinderates die direkte Demokratie gestärkt. Zukünftige Änderungen des kommunalen Richtplanes sowie an der BZO sind zwecks Vorberatung weiterhin der Gemeindeversammlung vorzulegen.
Durch die vorberatende Gemeindeversammlung findet weiterhin eine Diskussion statt und jede stimmberechtigte Person hat die Möglichkeit, sich aktiv für oder gegen die Vorlage zu äussern. Zudem können auch Änderungen an der Vorlage vorgenommen werden. Dazu hat die vorberatende Gemeindeversammlung eine Abstimmungsempfehlung für den anstehenden Urnengang zu beschliessen. Über die definitive Annahme oder Ablehnung des Geschäfts wird dann an der Urne entschieden. Mit der Urnenabstimmung findet eine breitere Abstützung in der Bevölkerung statt, da bei einer Urnenabstimmung die Stimmbeteiligung wesentlich höher ist als bei einer Gemeindeversammlung. Die Legitimation des Entscheids wird gestärkt.
Über die Annahme oder Ablehnung dieser Einzelinitiative «über Bau- und Zonenordnung an der Urne entscheiden» von Roman Pfister wird an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 entschieden.