Dank der neuen Regelungen können Seniorinnen und Senioren, die Ergänzungsleistungen beziehen, zusätzliche Unterstützung beantragen. Auch Personen ohne Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen können in manchen Fällen profitieren. Der maximale Betrag für vergütbare Krankheits- und Behinderungskosten liegt bei 25 000 Franken pro Jahr für Einzelpersonen und 50 000 Franken für Paare.
Unterstützung im Alltag
Neu vergütet werden unter anderem Unterstützung bei der Haushaltsführung, psychosoziale Betreuung und Begleitung, Entlastungsdienste, Mittagstische und Mahlzeitendienste sowie Hilfe und Betreuung in einem Nachtheim. Der Transport zu Mittagstischen und Tages- bzw. Nachtheimen gehören ebenso zum Angebot wie verschiedene Hilfsmittel (Notrufsystem, Zusätze zu Sanitäreinrichtungen).