Traktandiert waren neben der Genehmigung des Budgets und Steuerfusses 2025 auch der Ausbau der ZVV-Buslinie 706 am Wochenende. Die Gemeindeversammlung stimmte beiden Geschäften zu.
Defizit-Budget und Steuerfuss gutgeheissen
Das Budget 2025 plant mit einem Defizit von 3.56 Mio. Franken, was einer «starken Verbesserung» gegenüber dem Budget 2024 2024 entspreche, sagte die RPK zur Vorlage. Ein negatives Budget sei grundsätzlich nicht nachhaltig, die RPK anerkenne jedoch, dass in diesem Jahr einerseits gewisse Beratungs- und Projektkosten mit vielen Investitionen zusammenkamen, welche das Ergebnis negativ beeinflussen. Die steigenden Steuereinnahmen und vor allem der Anstieg der Grundstückgewinnsteuer, deren Ertrag vollumfänglich in der Gemeinde verbleibt, würden momentan helfen, die steigenden Kosten abzumildern. «Die Kosten müssen jedoch nach wie vor im Blick behalten werden und vor allem die momentan hohen Projekt- und Dienstleistungskosten sollen mittelfristig wieder reduziert werden», gab die RPK zu bedenken. Die Rechnungsprüfungskommission beantragte der Gemeindeversammlung, das Budget 2024 sowie den Steuerfuss von 85 % zu genehmigen.
Gewerbe fördern
Ein Stimmberechtigter erkundigte sich, welche Massnahmen der Gemeinderat ergreift, um das örtliche Gewerbe zu fördern und damit die Steuereinnahmen durch juristische Personen zu steigern.
Gemeindepräsident Yves Keller bestätigte, dass das Gewerbe auch bei den Steuereinnahmen eine bedeutende Rolle spiele, im Vergleich zu anderen Gemeinden jedoch tatsächlich weniger beitrage. Aus diesem Grund habe der Gemeinderat im Sommer 2024 eine Gewerbeumfrage durchgeführt und eine Standortbestimmung vorgenommen. Auf dieser Grundlage werde am 8. Mai 2025 ein Workshop mit dem Gewerbe stattfinden, bei dem Rahmenbedingungen und Massnahmen diskutiert werden. Zusätzlich plane der Gemeinderat, ein Konzept zur Standortentwicklung und wirtschaftlichen Förderung zu erarbeiten.
Die Gemeindeversammlung stimmte sowohl dem Budget mit einem Aufwandüberschuss von 3.56 Mio. Franken zu als auch dem gleichbleibenden Steuersatz von 85 Prozent.