Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler sei eine anspruchsvolle Aufgabe, schreibt die Stadt Uster in ihrer Mitteilung. Unterschiedliche Faktoren müssten berücksichtigt werden.
Die Kriterien für die Zuteilung von Schülerinnen und Schülern sind im kantonalen Volksschulgesetz festgelegt: «Es gilt auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs zu achten sowie auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Klasse», so die Stadt. Letzteres beziehe sich auf die Leistungsfähigkeit, die soziale und sprachliche Herkunft sowie auf die Verteilung der Geschlechter. Darüber hinaus strebe die Schule eine ausgeglichene Auslastung der Schulen an.