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Fällanden
30.01.2025

Neues Feuerwehr-Reglement für Fällanden

Das Reglement über die freiwillige Feuerwehr Fällanden tritt rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.
Das Reglement über die freiwillige Feuerwehr Fällanden tritt rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft. Bild: Feuerwehr Fällanden
Ab Januar 2025 tritt das überarbeitete Reglement der Freiwilligen Feuerwehr Fällanden in Kraft und gewährleistet Transparenz bei Entschädigungen sowie neu geschaffenen Funktionen.

Der Gemeinderat genehmigte letztmals Mitte 2018 das Reglement über die freiwillige Feuerwehr Fällanden. Angehörige der Feuerwehr erhalten für Einsätze, Kurse, Übungen sowie Dienstleistungen bei besonderen Anlässen eine Entschädigung.

Rückwirkend per 1. Januar

Die überarbeitete Fassung des Reglements stellt diese Soldansätze, Entschädigungen sowie neu geschaffene Funktionen transparent dar. Das Reglement tritt – vorbehaltlich allfälliger Rechtsmittelverfahren – rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft. Es wird in der systematischen Rechtssammlung der Gemeinde öffentlich einsehbar sein.

Uster24/gg