Seit Ende 2009 ist der Flugbetrieb auf dem Hasenstrick eingestellt. Die Fluggruppe Hasenstrick aus Hinwil möchte den Flugbetrieb dort nun wieder aufnehmen.
Wie der Verein auf seiner Website schreibt, will er sich mit Leidenschaft für die Förderung des lautlosen Fliegens einsetzen. Mit modernen Elektro-Hängegleitern soll die Faszination des Fliegens auf den Hasenstrick zurückkommen.
E-Glider und Helikopter
Dazu sollen E-Glider gehören wie Gleitschirme und Hängegleiter mit Elektromotor.
Die Anzahl Flugbewegungen soll bis bis anhin auf 3'000 pro Jahr begrenzt sein, die für Helikopter auf 300. Wobei letztere auch zukünftig vom Hotelbetreiber angeboten werden und nicht von der Fluggruppe.
Gesuch eingereicht
Das Gesuch um Änderungen des Betriebsreglements wurden eingereicht. Das Verfahren richtet sich nach dem Luftfahrtgesetz und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hört den Kanton Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflagen
Die Unterlagen können vom 5. März bis 4. April 2025 bei der Gemeindeverwaltung Hinwil, Dürnten und bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Mobilität, eingesehen werden.
Parallel zur öffentlichen Auflage des Gesuchs um Änderungen des Betriebsreglements findet die öffentliche Auflage zur Mitwirkung zum SIL-Objektblatt des Flugfelds Hasenstrick statt. Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugfelds Hasenstrick behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.
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