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05.03.2025
06.03.2025 04:29 Uhr

Flugplatz Hasenstrick soll wieder belebt werden

Gleitschirme, Hängegleiter, Ultraleichtflugzeuge und Helikopter sollen wieder landen können. (Symbolbild)
Gleitschirme, Hängegleiter, Ultraleichtflugzeuge und Helikopter sollen wieder landen können. (Symbolbild) Bild: pixabay.com
Der Flugbetrieb auf dem Flugfeld Hasenstrick ist seit Ende 2009 eingestellt. Der Flugplatzhalter beabsichtigt die Wiederaufnahme des Flugbetriebs mit E-Glidern und Helikoptern.

Seit Ende 2009 ist der Flugbetrieb auf dem Hasenstrick eingestellt. Die Fluggruppe Hasenstrick aus Hinwil möchte den Flugbetrieb dort nun wieder aufnehmen.

Wie der Verein auf seiner Website schreibt, will er sich mit Leidenschaft für die Förderung des lautlosen Fliegens einsetzen. Mit modernen Elektro-Hängegleitern soll die Faszination des Fliegens auf den Hasenstrick zurückkommen.

E-Glider und Helikopter

Dazu sollen E-Glider gehören wie Gleitschirme und Hängegleiter mit Elektromotor.

Die Anzahl Flugbewegungen soll bis bis anhin auf 3'000 pro Jahr begrenzt sein, die für Helikopter auf 300. Wobei letztere auch zukünftig vom Hotelbetreiber angeboten werden und nicht von der Fluggruppe.

Gesuch eingereicht

Das Gesuch um Änderungen des Betriebsreglements wurden eingereicht. Das Verfahren richtet sich nach dem Luftfahrtgesetz und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hört den Kanton Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflagen

Die Unterlagen können vom 5. März bis 4. April 2025 bei der Gemeindeverwaltung Hinwil, Dürnten und bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Mobilität, eingesehen werden.

Parallel zur öffentlichen Auflage des Gesuchs um Änderungen des Betriebsreglements findet die öffentliche Auflage zur Mitwirkung zum SIL-Objektblatt des Flugfelds Hasenstrick statt. Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugfelds Hasenstrick behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Weitere Informationen:

> Mitteilung Gesuch

> Mitteilung Sachplan

Erste Landung auf dem Flugplatz Hasenstrick im Jahr 1947. Bild: Fluggruppe Hasenstrick

Fliegerei auf dem Hasenstrick

Schon früh wurden vom Bachtel und von der Scheidegg aus Segelflüge unternommen. 1947 landete zum ersten Mal ein Flugzeug auf der Wiese beim damaligen Kurhaus Hasenstrick.

1950 wurde die erste Bewilligung des eidgenössischen Luftamtes erteilt, später widerrufen und schliesslich, nachdem der Platz in mehreren Anläufen planiert und weiter ausgebaut war, definitiv erteilt. Der Ausbau des Flugplatzes erfolgte weitgehend durch die Mitglieder der Fluggruppe, welche unentgeltliche Fronarbeit leisteten. Der Flugplatz Hasenstrick gilt als einer der kleinsten Flugplätze der Schweiz.

Im Jahr 2009 lief der Pachtvertrag zwischen dem Besitzer des Flugfeldes und der Fluggruppe Hasenstrick aus. Nachdem man sich nicht einig werden konnte, wurde der Betrieb Ende 2009 eingestellt.

www.hasenstrick.ch

Zürioberland24/bt