Die Gemeinden konnten sich zu den Vorschlägen des Regierungsrats zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes äussern.
Lichtempfindliche Gebiete festlegen
Es geht dabei um den Schutz von dunklen Landschaften und die Förderung von dunklen Gebieten ausserhalb von Siedlungen. Die neuen Regeln sollen den Gemeinden ermöglichen, in ihren Bau- und Zonenordnungen besonders lichtempfindliche Gebiete festzulegen und diese zu schützen.
Ausserdem geht es darum, unnötige Lichtemissionen zu vermeiden, was auch eine Änderung des Strassengesetzes betrifft. Das Planungs- und Baugesetz soll um Beleuchtungsregeln ergänzt werden, und die Gemeinden sollen mehr Verantwortung für die kommunale Lichtplanung bekommen.
Ein weiterer Punkt der Vernehmlassung betrifft Solaranlagen in geschützten Ortsbildern. Gemeinden sollen künftig bestimmte Dächer oder Fassaden bestimmen können, auf denen Solaranlagen erlaubt sind. Ausserdem sollen sie festlegen dürfen, wie und wo Solaranlagen in Kernzonen platziert werden dürfen.
Der Gemeinderat unterstützt alle drei Änderungen.