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Uster
19.03.2025

Stadtrat soll Halteplatz für Fahrende prüfen

Der Stadtrat soll nochmals untersuchen, ob auf Ustermer Gemeindegebiet ein Halteplatz eingerichtet werden kann.
Der Stadtrat soll nochmals untersuchen, ob auf Ustermer Gemeindegebiet ein Halteplatz eingerichtet werden kann. Bild: Stadt Uster
Ein Postulat fordert den Stadtrat auf, zu prüfen, wo in Uster ein Halteplatz für die Jenischen und Sinti gebaut und kostendeckend betrieben werden kann.

Der Unterzeichnende des Postulats Balthasar Thalmann (SP) fordert den Stadtrat auf, zu prüfen,  wo in Uster und welche Art von Halteplatz für die anerkannte nationale Minderheit von Jenischen und Sinti durch den Kanton gebaut und kostendeckend durch die Stadt Uster betrieben werden kann.

Begründung 

Wie Thalmann schreibt, leben in der Schweiz leben rund 30'000 Schweizer Jenische und Sinti. Ungefähr 2500 bis 3000 pflegen die traditionelle fahrende Lebensweise als wesentlichen Bestandteil ihrer kulturellen Identität. Im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten anerkennt das Bundesgericht seit 2003 ausdrücklich das Recht der Fahrenden auf angemessene Stand- und Durchgangsplätze. Im Kanton Zürich wie auch sonst in der Schweiz gäbe es viel zu wenige Halteplätze. Mit Festlegungen im kantonalen Richtplan im 2014 und mit dem im Jahr 2017 vom Regierungsrat verabschiedeten Konzept für die Bereitstellung von Halteplätzen für Schweizer Fahrende im Kanton Zürich wurden wichtige Eckwerte definiert, um diesen Mangel zu beheben. 

Geeigneter Platz als negativ beurteilt

Die Regionalplanung Zürcher Oberland hat im 2019 nach geeigneten Plätzen gesucht. Der Stadtrat hat einen Vorschlag auf dem Stadtgebiet von Uster im Februar 2020 negativ beurteilt. Dieser Beschluss reihe sich bestens in das Verhalten anderer Gemeinden ein, mit dem Ergebnis, dass weiterhin kein Halteplatz in der Region zur Verfügung stehe, so der SP-Politiker.

Erste Stellungnahme im Mai

Dieses Verhalten sei unverständlich, besonders im Hinblick auf die Anerkennung der Verfolgung der Jenischen und Sinti durch den Bundesrat im Februar 2025 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es sei nun an der Zeit, ausreichend Halteplätze bereitzustellen, um diesen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine Zukunftsperspektive zu geben. Neben Bund, Kanton und Planungsregionen tragen auch die Gemeinden Verantwortung. 

Der Stadtrat hat das Postulat entgegengenommen. Die erste Stellungnahme des Stadtrates wird bis zum 14. Mai 2025 erwartet. Die Behandlung im Gemeinderat ist voraussichtlich für den 1. September 2025 angesetzt.

Uster24/gg