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Volketswil
07.06.2025

Volketswil überarbeitet Reglement für Bürgerpatrouillen

Der Gemeinderat informiert über das neue Bürgerpatrouillen-Reglement.
Der Gemeinderat informiert über das neue Bürgerpatrouillen-Reglement. Bild: Gemeinde Volketswil
Der Gemeinderat Volketswil hat das Reglement für die Tätigkeit der Bürgerpatrouillen vollständig überarbeitet. Das neue Regelwerk tritt am 1. August 2025 in Kraft.

Die Bürgerpatrouillen in Volketswil bestehen seit 1997. Nach einer Einbruchswelle im Ortsteil Kindhausen begannen Freiwillige mit regelmässigen Patrouillengängen. Wie die Gemeinde schreibt, ist seit 2004 die Tätigkeit offiziell geregelt. Aufgrund des Wachstums der Gemeinde, neuer gesetzlicher Vorgaben und verschiedener Rückmeldungen wurde das bestehende Reglement nun umfassend revidiert.

Sicherheitsvorstand übernimmt Aufsicht

Neu übernimmt der Sicherheitsvorstand die Aufsicht über die Bürgerpatrouillen. Für operative Aufgaben ist künftig die Sicherheitsabteilung, insbesondere der Polizeichef, zuständig. Die Entschädigung für die freiwillige Tätigkeit wird auf maximal 3'000 Franken pro Wirkungskreis erhöht. Damit soll die Organisation auch in grösseren Gruppen mit bis zu 50 Personen funktionieren.

Erfüllt ein Wirkungskreis die Mindestanforderung von zwei Patrouillen pro Woche nicht mehr, sind Massnahmen zur Sicherstellung des Betriebs zu prüfen.

Neues Reglement ab 1. August

Wie die Gemeinde weiter informiert, wird der Beschluss zusammen mit dem neuen Reglement ab dem 6. Juni 2025 in den Volketswiler Nachrichten veröffentlicht. Gleichzeitig beginnt die fünftägige Rekursfrist. Die Unterlagen können auch bei der Abteilung Sicherheit der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Das neue Reglement tritt am 1. August 2025 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt online in der systematischen Rechtssammlung der Gemeinde Volketswil unter dem Abschnitt Öffentliche Ordnung und Sicherheit verfügbar.

Uster24/gg