Die flankierenden Massnahmen schützen Arbeitnehmende vor missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen, wie sie im Rahmen der Personenfreizügigkeit auftreten können. Sie sichern zugleich faire Rahmenbedingungen für Unternehmen und stärken die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Die heute veröffentlichten Berichte des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zur Umsetzung dieser Massnahmen zeigen: Die Kontrollen im Kanton Zürich fördern weiterhin die Einhaltung gemeinsamer Standards.
Verstösse bei in- und ausländischen Betrieben
Die kantonale Tripartite Kommission (TPK) führte 2024 risikobasierte Kontrollen in besonders exponierten Branchen durch. Ziel war es, Verstösse gegen orts-, berufs- und branchenübliche Löhne aufzudecken. Insgesamt wurden 2’237 in- und ausländische Arbeitgebende sowie 3’994 Arbeitnehmende kontrolliert. Bei 1’848 Schweizer Betrieben wurden 280 Verstösse festgestellt, bei 389 ausländischen Arbeitgebenden waren es 146.
Die betroffenen Betriebe wurden aufgefordert, Löhne nachzuzahlen und Arbeitsverträge anzupassen. 2024 konnte die TPK 256 Verfahren abschliessen. In 88 Fällen führten diese zu Lohnnachzahlungen oder angepassten Arbeitsverträgen. Von 114 abgeschlossenen Verfahren gegen ausländische Arbeitgebende führten 87 ebenfalls zu Korrekturen.
Kontrollen fanden unter anderem im Autogewerbe, im Boden- und Parkettgewerbe, im Baunebengewerbe, im Detailhandel, im Maschinenbau, in der Veranstaltungsorganisation und im Personentransport statt. Die risikobasierte Kontrollstrategie ermöglicht es, gezielt Branchen mit erhöhtem Risiko zu prüfen. Sie erlaubt jedoch keine Rückschlüsse auf die Gesamtlage auf dem Zürcher Arbeitsmarkt.