Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Kanton
06.06.2025

Kanton Zürich gegen Arbeitsmissbrauch

Schwarzarbeit wird vom Kanton Zürich mit gezielten Kontrollen bekämpft.
Schwarzarbeit wird vom Kanton Zürich mit gezielten Kontrollen bekämpft. Bild: unsplash
Der Kanton Zürich hat 2024 über 2’000 Betriebe auf Lohnverstösse kontrolliert und 67 Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt.

Die flankierenden Massnahmen schützen Arbeitnehmende vor missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen, wie sie im Rahmen der Personenfreizügigkeit auftreten können. Sie sichern zugleich faire Rahmenbedingungen für Unternehmen und stärken die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Die heute veröffentlichten Berichte des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zur Umsetzung dieser Massnahmen zeigen: Die Kontrollen im Kanton Zürich fördern weiterhin die Einhaltung gemeinsamer Standards.

Verstösse bei in- und ausländischen Betrieben

Die kantonale Tripartite Kommission (TPK) führte 2024 risikobasierte Kontrollen in besonders exponierten Branchen durch. Ziel war es, Verstösse gegen orts-, berufs- und branchenübliche Löhne aufzudecken. Insgesamt wurden 2’237 in- und ausländische Arbeitgebende sowie 3’994 Arbeitnehmende kontrolliert. Bei 1’848 Schweizer Betrieben wurden 280 Verstösse festgestellt, bei 389 ausländischen Arbeitgebenden waren es 146.

Die betroffenen Betriebe wurden aufgefordert, Löhne nachzuzahlen und Arbeitsverträge anzupassen. 2024 konnte die TPK 256 Verfahren abschliessen. In 88 Fällen führten diese zu Lohnnachzahlungen oder angepassten Arbeitsverträgen. Von 114 abgeschlossenen Verfahren gegen ausländische Arbeitgebende führten 87 ebenfalls zu Korrekturen.

Kontrollen fanden unter anderem im Autogewerbe, im Boden- und Parkettgewerbe, im Baunebengewerbe, im Detailhandel, im Maschinenbau, in der Veranstaltungsorganisation und im Personentransport statt. Die risikobasierte Kontrollstrategie ermöglicht es, gezielt Branchen mit erhöhtem Risiko zu prüfen. Sie erlaubt jedoch keine Rückschlüsse auf die Gesamtlage auf dem Zürcher Arbeitsmarkt.

Sicherung fairer Bedingungen bei Entsendungen

Neben den Kontrollen der TPK ist das Amt für Wirtschaft (AWI) für die Durchsetzung des Entsendegesetzes zuständig – ein zentrales Instrument der flankierenden Massnahmen. Im Jahr 2024 verhängte das AWI 336 Verwaltungsbussen und sprach 137 Dienstleistungsverbote aus. Damit wird sichergestellt, dass auch bei entsandten Arbeitnehmenden die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

Schwarzarbeit im Fokus

Ein weiteres zentrales Aufgabengebiet des AWI ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit – also von Verstössen gegen Melde- und Bewilligungspflichten im Sozialversicherungs-, Ausländer- oder Quellensteuerrecht. Im Jahr 2024 führte das AWI 1’596 Betriebskontrollen und 2’539 Personenkontrollen durch. Bei Verdacht klärt das AWI den Sachverhalt ab und leitet ihn gegebenenfalls an die zuständigen Spezialbehörden weiter. Insgesamt wurden durch das AWI 67 Verstösse festgestellt.

Im Bereich der Schwarzarbeit nimmt das AWI auch Koordinationsaufgaben wahr. Es leitet Verdachtsmeldungen den zuständigen Spezialbehörden weiter. Mittels dieser Koordinationsaufgaben konnten weitere 70 Fälle von Schwarzarbeit im Ausländerrecht und 73 Fälle im Sozialversicherungsrecht aufgedeckt werden.

Illegale Beschäftigung benachteiligt diejenigen Unternehmen und Arbeitnehmenden, welche sich an die Regeln halten. Ziel der Kontrollen ist ein fairer Arbeitsmarkt mit gleichen Spielregeln für alle. Durch die enge Zusammenarbeit mit Spezialbehörden, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden wird eine konsequente Umsetzung sichergestellt.

Stetige Weiterentwicklung der flankierenden Massnahmen

Die Instrumente und Strukturen der flankierenden Massnahmen wurden vor 21 Jahren eingeführt und sind zusammen mit den Kantonen sowie den Sozialpartnern seither stetig weiterentwickelt worden. Sie dienen dem Schutz der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen im Kontext der Personenfreizügigkeit mit der EU.

Dazu gehören unter anderem Lohnkontrollen, Sanktionen bei Verstössen und die Möglichkeit, Dienstleistungsverbote auszusprechen. Die flankierenden Massnahmen haben sich nicht nur als Schutzmechanismus für Arbeitnehmende, sondern auch als Beitrag zu einem gesunden, verlässlichen Wirtschaftsumfeld bewährt.

Zürioberland24/gg