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Uster
18.06.2025

Tempo 20 auf Asylstrasse

Die Regelung betrifft den Bereich der Asylstrasse ab der Wagerenstrasse bis zum Ende des Wagerenhofs.
Die Regelung betrifft den Bereich der Asylstrasse ab der Wagerenstrasse bis zum Ende des Wagerenhofs. Bild: AdobeStock
Ein Teil der Asylstrasse in Uster wird zur Begegnungszone mit Tempo 20.

Die Kantonspolizei Zürich hat auf Antrag der Stadt Uster eine dauerhafte Verkehrsanordnung verfügt. Demnach wird ein Abschnitt der Asylstrasse in Uster zur Begegnungszone erklärt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge wird dort auf 20 km/h begrenzt.

Ab der Wagerenstrasse bis zum Ende des Wagerenhofs

Die Regelung betrifft den Bereich der Asylstrasse ab der Wagerenstrasse bis zum Ende des Wagerenhofs. Die entsprechende Signalisation erfolgt gemäss den Vorgaben der Strassenverkehrsverordnung. Die Anordnung wurde von der Spezialabteilung der Verkehrspolizei der Kantonspolizei Zürich erlassen.

Rekursmöglichkeit

Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der zuständigen Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Zudem ist die angefochtene Verfügung beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind konkret zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Uster24/gg