Die Kantonspolizei Zürich hat auf Antrag der Stadt Uster eine dauerhafte Verkehrsanordnung verfügt. Demnach wird ein Abschnitt der Asylstrasse in Uster zur Begegnungszone erklärt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge wird dort auf 20 km/h begrenzt.
Ab der Wagerenstrasse bis zum Ende des Wagerenhofs
Die Regelung betrifft den Bereich der Asylstrasse ab der Wagerenstrasse bis zum Ende des Wagerenhofs. Die entsprechende Signalisation erfolgt gemäss den Vorgaben der Strassenverkehrsverordnung. Die Anordnung wurde von der Spezialabteilung der Verkehrspolizei der Kantonspolizei Zürich erlassen.
Rekursmöglichkeit
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der zuständigen Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Zudem ist die angefochtene Verfügung beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind konkret zu benennen und soweit möglich beizulegen.