Als 1511 die neu errichtete Kirche geweiht wurde, unterstand Maur noch der Herrschaft des benediktinischen Fraumünsterklosters. Wenig verwunderlich war es daher, dass sie dem Kirchenpatron des Fraumünsters geweiht wurde, dem heiligen Martin von Tours. Zum Zweitpatron wurde Theodul von Sion erhoben, der Schutzheilige für Glocken, Winzer und Vieh. Unter dem damaligen Leutpriester Heinrich Schramm trat Maur nach den Zürcher Disputationen von 1523 zum reformierten Glauben über, bevor die Äbtissin des Fraumünsters die Schlüssel des Klosters der Stadt übergab, nicht zuletzt unter dem Druck Zwinglis und der Stadt. Im Folgejahr hob die Stadt das Kloster auf und erlangte dadurch auch die direkte Herrschaft über Maur.
Katholiken in Zürich
Im alten Stand Zürich traten Katholiken kaum mehr in Erscheinung und bis zur Reform des Zürcher Kirchengesetzes im Jahr 1963 wurde die römisch-katholische Kirche marginalisiert. Erst seit diesem Zeitpunkt, als die Kirchenoberen um den eben erst eingesetzten Bischof Vonderach das Wahlrecht der Bevölkerung zur Besetzung des Pfarrerpostens anerkannten, werden auch dieser Glaubensgemeinschaft die Rechte und Pflichten zugesprochen, welche die reformierte und die christkatholische Kirche schon lange besassen. Um fair zu sein: In den katholischen Kantonen wurde mit Nichtkatholiken ähnlich, zum Teil auch schlimmer umgegangen.
Bis 1963 mussten sich die katholischen Pfarreien, die formal nur unter dem Kirchenrecht existierten, als Kultusgemeinschaft nach dem Vereinsrecht organisieren. Steuern durften keine eingezogen werden – dieses Recht stand nur den beiden Landeskirchen zu. Es gab zwar in Dietikon und Rheinau in direkter Nachbarschaft zu katholischen Gebieten sowie der Stadt Winterthur drei offiziell anerkannte römisch-katholische Kirchgemeinden, aber diese konnten nicht im ganzen Kanton ihre Dienstleistungen anbieten.