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Gemeinderat lehnt Verkauf des Schurterhauses ab

Der aktuelle Gemeinderat Wangen-Brüttisellen (v.l.n.r.): Claude Dougoud (Finanzen/Soziales), Marco Gamma (Hochbau/Planung), Martin Kull (Tiefbau/Sicherheit), Gemeindepräsidentin Marlis Dürst (Präsidiales/Kultur), Uwe Betz-Moser (Bildung), Ruth Dettwiler (Liegenschaften/Umwelt), René Zimmermann (Gesellschaft) und Geschäftsleiterin Heidi Duttweiler
Der aktuelle Gemeinderat Wangen-Brüttisellen (v.l.n.r.): Claude Dougoud (Finanzen/Soziales), Marco Gamma (Hochbau/Planung), Martin Kull (Tiefbau/Sicherheit), Gemeindepräsidentin Marlis Dürst (Präsidiales/Kultur), Uwe Betz-Moser (Bildung), Ruth Dettwiler (Liegenschaften/Umwelt), René Zimmermann (Gesellschaft) und Geschäftsleiterin Heidi Duttweiler Bild: Gemeinde Wangen-Brüttisellen
Der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen hat einen Antrag der GLP abgelehnt, das Schurterhaus zu verkaufen oder im Baurecht abzugeben. Diese und weitere Beschlüsse im Überblick.

Das Schurterhaus an der Sennhüttenstrasse 2 in Wangen bleibt weiterhin im Besitz der Gemeinde. Der Gemeinderat hat einen Antrag der Grünliberalen Partei (GLP), die Liegenschaft zu verkaufen oder im Baurecht abzugeben, abgelehnt.

Strategische Bedeutung für die Gemeindeentwicklung

Begründet wird der Entscheid mit der strategischen Bedeutung des Schurterhauses für die Gemeindeentwicklung im Dorfkern von Wangen. Das Gebäude soll im Sinne des öffentlichen Interesses erhalten und für zukünftige Nutzungen weiterentwickelt werden, welche die Begegnung im Dorf fördern.

Weitere Beschlüsse

Der Gemeinderat hat die Totalrevision des Vereinsreglements von 2021 beschlossen. Dabei wurde das bisherige Kinder- und Jugendförderungsreglement von 2006 integriert. Die neue Verordnung über die Vereinsförderung wird der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 zur Genehmigung unterbreitet.

Für Springereinsätze in der Abteilung Bau und Sicherheit wurde ein Kredit von 106'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt.

Die vorgeschlagene Beteiligung der Gemeinden an Grundstückgewinnsteuererträgen zur Finanzierung kantonaler Infrastrukturprojekte wird vom Gemeinderat als finanziell untragbar beurteilt und abgelehnt.

Weitere Informationen

Uster24/gg