Die Gemeinde Greifensee hat beim Kanton Zürich Rückforderungen in der Höhe von rund 1,3 Mio. Franken(zuzüglich Zinsen) für unrechtmässig bezahlte Versorgertaxen eingereicht. Grundlage dafür sind zwei Gerichtsurteile: Das Verwaltungsgericht entschied 2015, dass bei ausserkantonalen Platzierungen von Kindern und Jugendlichen die Kosten vom Kanton zu übernehmen sind. 2016 bekräftigte das Bundesgericht diesen Entscheid auch für innerkantonale Platzierungen.
Ein Teil dieser Forderungen wird vom Kanton bislang nicht anerkannt. Wie zahlreiche andere Gemeinden – darunter auch die Stadt Zürich – befindet sich Greifensee in einem laufenden Klärungsprozess mit dem Kanton. Immerhin konnte für acht Fälle bereits eine Einigung erzielt werden: Ein Teilbetrag von 624'812.78 Franken wurde der Gemeinde im Mai 2025 zurückerstattet. Die Gemeinde bleibt im Austausch mit anderen betroffenen Kommunen und verfolgt die Entwicklungen aufmerksam.