Im Mönchaltorfer Bruggächer-Quartier wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Die Verkehrsanordnung betrifft die Bruggächerstrasse, Seestrasse und Weibelacherstrasse. Die Kantonspolizei Zürich hat die Massnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit verfügt.
Rekursmöglichkeit
Wie die Gemeinde Mönchaltorf mitteilt, kann innerhalb der Rekursfrist gegen die Anordnung Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss Antrag, Begründung und die Verfügung oder deren genaue Bezeichnung enthalten. Auch Beweismittel sind anzugeben und beizulegen, sofern möglich.
Rekurse gegen bauliche Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich zu richten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig.