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Kanton
04.07.2025
04.07.2025 09:02 Uhr

Neue Regeln im Gesundheitswesen

Das neue Gesetz verschärft den Schutz von Jugendlichen vor Tabak- und E-Zigaretten-Konsum.
Das neue Gesetz verschärft den Schutz von Jugendlichen vor Tabak- und E-Zigaretten-Konsum. Bild: AdobeStock
Der Kanton Zürich passt sein Gesundheitsgesetz an das Bundesrecht an und modernisiert damit die Organisation und Sicherheit im Gesundheitswesen. Die Totalrevision bringt wichtige Neuerungen bei Bewilligungen, Digitalisierung, Prävention und Patientenschutz.

Das Gesundheitsgesetz von 2008 wird umfassend überarbeitet, um es an das Bundesrecht anzupassen und Lücken zu schliessen. Die Revision berücksichtigt neue Entwicklungen im Gesundheitswesen und bereitet den Kanton auf zukünftige Anforderungen vor.

Bewilligungen für Berufe und Betriebe

Neu sollen mehr Gesundheitsberufe eine Berufsausübungsbewilligung erhalten, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Personen unter fachlicher Aufsicht brauchen keine Bewilligung, sondern müssen nur gemeldet werden. Für Spitäler, Pflegeheime und andere Einrichtungen gilt weiterhin eine Betriebsbewilligung, die flexibler gehandhabt wird und neue Organisationsformen abdeckt.

Digitalisierung und neue Angebote

Der Gesetzesentwurf regelt Telemedizin und die digitale Vernetzung der Leistungserbringer. Niedergelassene Ärzte müssen Patientendaten künftig elektronisch führen, was den Informationsaustausch verbessert und Patienten den Zugriff erleichtert.

Prävention und Gesundheitsschutz

Es wird möglich, Mittel aus der Alkoholbesteuerung für Prävention und Forschung einzusetzen. Der Schutz vor Passivrauchen wird ausgeweitet und umfasst neu auch E-Zigaretten. Ausserdem gilt ein Verkaufs- und Werbeverbot für Suchtmittel mit ähnlichem Gefährdungspotenzial wie Alkohol und Tabak für Minderjährige.

Patientenbeschwerdestelle

Das Gesetz schafft die Grundlage für eine unabhängige Beschwerdestelle, die Patientinnen und Patienten bei Problemen unterstützt. Die Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetz startet jetzt. Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen können sich dazu äussern.

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Zürioberland24/gg