Das Gesundheitsgesetz von 2008 wird umfassend überarbeitet, um es an das Bundesrecht anzupassen und Lücken zu schliessen. Die Revision berücksichtigt neue Entwicklungen im Gesundheitswesen und bereitet den Kanton auf zukünftige Anforderungen vor.
Bewilligungen für Berufe und Betriebe
Neu sollen mehr Gesundheitsberufe eine Berufsausübungsbewilligung erhalten, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Personen unter fachlicher Aufsicht brauchen keine Bewilligung, sondern müssen nur gemeldet werden. Für Spitäler, Pflegeheime und andere Einrichtungen gilt weiterhin eine Betriebsbewilligung, die flexibler gehandhabt wird und neue Organisationsformen abdeckt.
Digitalisierung und neue Angebote
Der Gesetzesentwurf regelt Telemedizin und die digitale Vernetzung der Leistungserbringer. Niedergelassene Ärzte müssen Patientendaten künftig elektronisch führen, was den Informationsaustausch verbessert und Patienten den Zugriff erleichtert.