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Gemeinde verzichtet auf Ausschüttung

Der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen genehmigt die Jahresrechnung 2024 der Werke.
Der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen genehmigt die Jahresrechnung 2024 der Werke. Bild: Gemeinde Wangen-Brüttisellen
Der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen hat die Jahresrechnung 2024 der Werke genehmigt und verzichtet angesichts hoher Investitionen auf eine Gewinnausschüttung aus dem Kommunikationsnetz. Weitere Beschlüsse betrafen die Pflegeversorgung, Gemeindeverwaltung und Gesetzesvorlagen.

Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen berichtet, hat der Gemeinderat die Jahresrechnung sowie den Geschäftsbericht 2024 der Werke Wangen-Brüttisellen genehmigt. Im Zusammenhang mit der Stromversorgung im Ortsteil Brüttisellen wurde die Abgeltung neu festgesetzt. Aufgrund hoher Investitionskosten im Kommunikationsnetz wird für das Geschäftsjahr 2024 auf eine Gewinnausschüttung verzichtet.

Pflegeallianz wird verlängert

Der Gemeinderat hat zudem den Schlussbericht zur Allianz Pflegeversorgung 2022–2025 der Gemeinden Dietlikon, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen zur Kenntnis genommen. Die Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen sowie der Spitex Glattal habe sich bewährt. Der Zusammenarbeitsvertrag wird daher bis 2028 verlängert. Für Leistungen in den Bereichen Pflegeversorgung, Alter und Gesundheit werden für die kommenden drei Jahre insgesamt 45’000 Franken bereitgestellt.

Erweiterung der Geschäftsleitung

Nach einer Standortbestimmung zur Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung, die seit Juli 2021 besteht, zieht der Gemeinderat ein positives Fazit. Die Leitung habe sich im Alltag bewährt, insbesondere bei Budgetprozessen und Personalfragen. Ab Januar 2026 wird die Geschäftsleitung von bisher vier auf sechs Mitglieder erweitert, womit künftig alle Abteilungsleitenden vertreten sind.

Verzicht auf zweiten Wahlgang bei Kirchenpflegewahl

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz wurden keine Kandidierenden gemeldet. Da die nächste Gesamterneuerungswahl am 8. März 2026 weniger als sechs Monate entfernt ist und die Kirchenpflege künftig auf fünf Mitglieder reduziert wird, verzichtet der Gemeinderat als wahlleitende Behörde auf einen zweiten Wahlgang.

Weitere Beschlüsse

Der Gemeinderat lehnt die geplante Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer ab, da die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde zu schwerwiegend wären. Zur geplanten Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) äussert sich der Gemeinderat kritisch: Zwar begrüsst er die angestrebten Vereinfachungen bei Sanierungen, lehnt aber die kantonale Zentralisierung der Inventare sowie den geforderten Gemeindebeitrag von 10 % bei Sanierungen kommunaler Baudenkmäler ab. Grundstückgewinnsteuern in der Höhe von insgesamt 79’196 Franken wurden verfügt.

Uster24/gg