Zürich ziehe nach, was 24 von 26 Kantonen bereits machten, teilte die Direktion der Justiz und des Innern (DJI) am Freitag mit. Die angestrebte Teilevision des seit 2013 existierenden Gesetzes solle den Betroffenen, nicht den Beschwerdeinstanzen nützen.
"Wichtig ist ein besserer Schutz der Betroffenen. Sie brauchen rasch Klarheit, wie es weitergeht", lässt sich Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) zitieren. 70 Prozent der kantonalen Verfahren dauerten gemäss DJI mehr als 200 Tage, 20 Prozent gar länger als ein Jahr. Darin ist das Verfahren bei der Kesb nicht eingerechnet.
Weitere geplante Änderungen betreffen die Zusammensetzung der Kesb, die Zuständigkeitsbereiche der Berufsbeistände und die Aktenaufbewahrung. Die Teilrevision geht als nächstes an den Kantonsrat.