Der Stadtrat Uster hat mit Beschluss Nr. 284 vom 25. Juni 2024 die Phase 3a der Ortsplanungsrevision gestartet. Ziel dieser Phase ist es, die kommunale Nutzungsplanung an übergeordnete rechtliche Vorgaben anzupassen. Mit dieser technischen Teilrevision werden formelle Anforderungen umgesetzt – bewusst losgelöst von strategischen oder politischen Fragestellungen. Diese sollen im Anschluss, gestützt auf den neuen kommunalen Richtplan, angegangen werden. Der Gemeinderat diskutiert den neuen Richtplan am 1. September 2025.
Die Ausarbeitung der technischen Teilrevision wurde im Frühling 2025 erfolgreich abgeschlossen. Damit sind die Planungsunterlagen zur öffentlichen Auflage und Anhörung freigegeben.
Inhalt der Phase 3a: Teilrevision der Nutzungsplanung
Die Teilrevision konzentrierte sich auf formelle Anpassungen. In der Bau- und Zonenordnung (BZO) werden Begriffe und Messweisen gemäss der interkantonalen Vereinbarung (IVHB) eingeführt und bestehende Bestimmungen redaktionell überarbeitet. Im Zonenplan werden bisher nicht zonierte Flächen neu einer Zone zugewiesen. Bei Gestaltungsplangebieten wird die Grundzonierung überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Gebiet Grossriet wird der Volksentscheid «Kulturlandinitiative für Nänikon» umgesetzt. Weitere Anpassungen betreffen die Einzonung von Erschliessungsstrassen am Siedlungsrand sowie die Überprüfung von Gestaltungsplanpflichten und dem Datenmodell des Katasters für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB).
Seit 2003 führt die Stadt Uster eine Liste mit Begehren zur Umzonung oder Änderung der Bau- und Zonenordnung. Aktuell sind 49 Begehren offen. Im Rahmen der Revisionsarbeiten konnten 19 Begehren erledigt werden. 30 Begehren bleiben weiterhin pendent und werden im Rahmen der Phase 3b der Revision der BZO beurteilt.