Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Uster
14.08.2025

Uster legt Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung öffentlich auf

Die Unterlagen zur Bau- und Zonenordnung (BZO) liegen noch bis zum 20. Oktober auf.
Die Unterlagen zur Bau- und Zonenordnung (BZO) liegen noch bis zum 20. Oktober auf. Bild: Facebook Stadt Uster
Die Stadt Uster passt im Rahmen des Projekts «Stadtraum Uster 2035» ihre Bau- und Zonenordnung (BZO) an übergeordnete rechtliche Vorgaben an. Diese technische Teilrevision schafft die Grundlage, die BZO inhaltlich dem neuen kommunalen Richtplan anzupassen. Die Unterlagen liegen bis zum 20. Oktober öffentlich auf. Zudem findet am Dienstag, 19. August, um 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Teilrevision statt.

Der Stadtrat Uster hat mit Beschluss Nr. 284 vom 25. Juni 2024 die Phase 3a der Ortsplanungsrevision gestartet. Ziel dieser Phase ist es, die kommunale Nutzungsplanung an übergeordnete rechtliche Vorgaben anzupassen. Mit dieser technischen Teilrevision werden formelle Anforderungen umgesetzt – bewusst losgelöst von strategischen oder politischen Fragestellungen. Diese sollen im Anschluss, gestützt auf den neuen kommunalen Richtplan, angegangen werden. Der Gemeinderat diskutiert den neuen Richtplan am 1. September 2025.

Die Ausarbeitung der technischen Teilrevision wurde im Frühling 2025 erfolgreich abgeschlossen. Damit sind die Planungsunterlagen zur öffentlichen Auflage und Anhörung freigegeben.

Inhalt der Phase 3a: Teilrevision der Nutzungsplanung

Die Teilrevision konzentrierte sich auf formelle Anpassungen. In der Bau- und Zonenordnung (BZO) werden Begriffe und Messweisen gemäss der interkantonalen Vereinbarung (IVHB) eingeführt und bestehende Bestimmungen redaktionell überarbeitet. Im Zonenplan werden bisher nicht zonierte Flächen neu einer Zone zugewiesen. Bei Gestaltungsplangebieten wird die Grundzonierung überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Gebiet Grossriet wird der Volksentscheid «Kulturlandinitiative für Nänikon» umgesetzt. Weitere Anpassungen betreffen die Einzonung von Erschliessungsstrassen am Siedlungsrand sowie die Überprüfung von Gestaltungsplanpflichten und dem Datenmodell des Katasters für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB).

Seit 2003 führt die Stadt Uster eine Liste mit Begehren zur Umzonung oder Änderung der Bau- und Zonenordnung. Aktuell sind 49 Begehren offen. Im Rahmen der Revisionsarbeiten konnten 19 Begehren erledigt werden. 30 Begehren bleiben weiterhin pendent und werden im Rahmen der Phase 3b der Revision der BZO beurteilt.

Unterlagen sind öffentlich einsehbar

Die Unterlagen liegen bis zum 20. Oktober 2025 öffentlich auf. Die Dokumente sind online unter www.uster.ch/amtsmitteilungen abrufbar oder am Schalter der Abteilung Bau im 4. Obergeschoss des Stadthaus West an der Oberlandstrasse 82 einzusehen. Zu Büroöffnungszeiten ist das jederzeit möglich. Rückmeldungen und Einwendungen sind ab dem 20. August digital unter www.mitwirken-uster.ch möglich.

Informationsveranstaltung im Gemeinderatssaal

Am Dienstag, 19. August 2025, um 18.30 Uhr findet eine Informationsveranstaltung im Gemeinderatssaal des Stadthauses an der Bahnhofstrasse 17 statt. Dabei wird über den aktuellen Stand der Revision, die inhaltlichen Schwerpunkte sowie das weitere Vorgehen informiert. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Infos

Uster24/gg