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09.09.2025
09.09.2025 07:19 Uhr

Zivilstandsämter vertreten sich gegenseitig

Die Zivilstandsbeamten der drei Gemeinden können sich bei Engpässen neu gegenseitig vertreten. (Symbolbild)
Die Zivilstandsbeamten der drei Gemeinden können sich bei Engpässen neu gegenseitig vertreten. (Symbolbild) Bild: pd
Die Zivilstandsämter Dübendorf, Uster und Küsnacht regeln die Stellvertretung künftig gemeinsam.

Küsnacht, Uster und Dübendorf haben beschlossen, dass sich ihre Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten bei Engpässen gegenseitig als Urkundspersonen vertreten können.

Der Entscheid hebt die namentlich erwähnten Zivilstandsbeamten auf und ermächtigt die Leitung des Zivilstandsamtes zur Ernennung der Stellvertretungen unter Voraussetzung der Wählbarkeit, teilt die Stadt Dübendorf mit.

Uster24/bt