Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Egg ZH
09.09.2025

Anpassungen an der Haltestelle Hinteregg

Geplant sind unter anderem Perronerhöhungen, neue Gleisgeometrien und ein sichererer Fussgängerübergang.
Geplant sind unter anderem Perronerhöhungen, neue Gleisgeometrien und ein sichererer Fussgängerübergang. Bild: Forchbahn
Die Forchbahn plant Änderungen an der Haltestelle Hinteregg in Egg. Dazu gehören neue Perrons, veränderte Gleise und ein sichererer Fussgängerübergang. Die Pläne liegen öffentlich auf, Einsprachen sind möglich.

Die Forchbahn AG plant eine Projektänderung an der Haltestelle Hinteregg in Egg. Geplant sind unter anderem die Erhöhung der Perrons nach BehiG-Standard, die Verschiebung der Perrons um einige Meter für bessere Wegverbindungen, neue Gleisgeometrien und der Ersatz einer Weiche. Auch die Perronbeleuchtung und Möblierung werden an die neuen Standorte angepasst, wie das Bundesamt für Verkehr auf epublikation.ch mitteilt.

Fussgänger und Sicherheit im Fokus

Der Bahnübergang Hinteregg wird auf 4 Meter verschmälert und dient künftig nur noch als Fussgängerübergang. Zudem wird die Lage des Fussgängerstreifens angepasst. Die Planung berücksichtigt die Anliegen der angrenzenden Grundeigentümer und soll den Bereich für alle sicherer machen.

Entwässerung und Oberbau werden erneuert

Die Entwässerung zwischen den Gleisen wird verschoben, und die Oberbauarbeiten werden bis zum Kilometer 10.440 erneuert, um Lichtraumkonflikte zwischen Schiene und Strasse zu beheben. Gleichzeitig werden die Bahnersatzbushaltestellen barrierefrei gestaltet.

Öffentlich aufliegende Pläne und Aussteckung

Die Planunterlagen können vom 8. September bis 7. Oktober 2025 während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Egg, Bau und Planung, Forchstrasse 145, 8132 Egg, eingesehen werden. Während der Auflagefrist werden die geplanten Änderungen im Gelände sichtbar ausgezeigt.

Einsprachen und Entschädigung

Wer vom Projekt betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache beim Bundesamt für Verkehr (BAV) einreichen. Dazu gehören auch alle enteignungsrechtlichen Einwände oder Begehren um Entschädigung. Spätere Forderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Ab der Veröffentlichung der Pläne dürfen Eigentümer ohne Zustimmung keine Änderungen am betroffenen Grundstück vornehmen, die eine Enteignung erschweren würden.

Planunterlagen

Uster24/gg