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Greifensee
09.09.2025

Greifensee legt Wahltermin fest

Wahlunterlagen und Fristen für die Behördenwahlen 2026 sind beim Gemeinderat Greifensee verfügbar.
Wahlunterlagen und Fristen für die Behördenwahlen 2026 sind beim Gemeinderat Greifensee verfügbar. Bild: Gemeinde Greifensee
Am 8. März 2026 finden in Greifensee die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt.

Wie der Gemeinderat bekanntgibt, wird am Sonntag, 8. März 2026, der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen durchgeführt. Gewählt werden die Mitglieder des Gemeinderates, der Schulpflege, der Sozialbehörde, der Rechnungsprüfungskommission sowie der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee. Ein zweiter Wahlgang ist, falls erforderlich, für den 14. Juni 2026 angesetzt.

Ablauf und Verfahren

Die Wahl von Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde und Rechnungsprüfungskommission erfolgt an der Urne mit leerem Wahlzettel und einem Beiblatt. Für die Wahl der Kirchenpflege wird ein gedruckter Wahlzettel eingesetzt, ausser wenn mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind. In diesem Fall kommt ebenfalls das Verfahren mit leerem Wahlzettel und Beiblatt zur Anwendung.

Fristen für Wahlvorschläge

Wahlvorschläge müssen bis spätestens 14. Oktober 2025 um 11.30 Uhr beim Gemeinderat Greifensee eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Vorschläge im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Vom 30. Oktober bis zum 6. November 2025 besteht zudem eine zweite Frist, in der Änderungen oder Rückzüge möglich sind.

Wer kandidieren kann

Für Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde und Rechnungsprüfungskommission sind alle in Greifensee stimmberechtigten Personen wählbar, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. Für die Kirchenpflege können Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche kandidieren, die das Schweizer Bürgerrecht oder eine gültige ausländerrechtliche Bewilligung besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind.

Weitere Infos

Uster24/gg