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Halteverbot bei Primarschulhäusern

Halteverbot schützt Schulkinder vor zusätzlichem Verkehr. (Symbolbild)
Halteverbot schützt Schulkinder vor zusätzlichem Verkehr. (Symbolbild) Bild: pixabay.com
Zum Schutz der Schulkinder gilt bei den Primarschulhäusern Oberwisen und Steiacher vom 12. August bis 9. Oktober 2026 ein provisorisches Halteverbot.

Der Schulweg ist für Kinder ein wichtiger Bestandteil des Schulalltags. Auf dem Weg zur Schule sammeln sie Erfahrungen im Strassenverkehr, stärken ihre Selbstständigkeit und knüpfen soziale Kontakte. Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen informiert, bringen immer mehr Eltern ihre Kinder jedoch mit dem Auto zur Schule. Die sogenannten Elterntaxis führen insbesondere zu Schulbeginn zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen rund um die Schulhäuser. Dadurch steigt das Risiko für Kinder, die zu Fuss, mit dem Trottinett oder mit dem Velo unterwegs sind.

Temporäres Halteverbot

Um den Schulweg möglichst sicher zu gestalten, wird während des Schuljahresbeginns bei den Primarschulhäusern Oberwisen in Wangen und Steiacher in Brüttisellen ein provisorisches Halteverbot verfügt. Die Massnahme gilt vom 12. August bis 9. Oktober 2026 und stützt sich auf die §§ 5 und 7 der kantonalen Signalisationsverordnung.

Kontrollen und Bussen

Die Signalisation wird kontrolliert. Wer das provisorische Halteverbot missachtet, muss mit einer Anzeige rechnen. Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung bestraft.

Uster24/gg
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