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Maur
17.06.2024
21.10.2024 09:50 Uhr

Gefährlicher Schulweg: Eltern legen Aufsichtsbeschwerde ein

Das Kreuz mit der Kreuzung in Maur: Wird Schulpräsident Rob Labruyère vom Bezirksrat zum Handeln gezwungen?
Das Kreuz mit der Kreuzung in Maur: Wird Schulpräsident Rob Labruyère vom Bezirksrat zum Handeln gezwungen? Bild: tre/Uster24
Die Diskussion um den Schulweg in Maur geht in die nächste Runde. Nun haben die besorgten Eltern beim Bezirksrat Uster Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde eingereicht. Sie werfen der Schulpflege gravierende Unterlassungssünden vor.

Das Anliegen der Maurmer Eltern ist simpel und nachvollziehbar: Sie wollen, dass ihre Kinder gefahrlos zur Schule (bzw. in den Kindergarten) gelangen – zu Fuss. Deshalb unterhalten die Maurmer Mütter und Väter seit Jahrzehnten, auf eigene Initiative und Kosten, einen Lotsenservice (wir berichteten).

Schulpflege setzt auf Lotsendienst

Die Schulpflege beurteilt die Lage differenziert. Zwar stellte sie an ihrer Sitzung vom 4. Juni 2024 fest, «dass die Überquerung der Kreuzung Fällanden- / Rellikon- / Zürich- / Mühlestrasse für Kindergartenkinder ohne Begleitung nicht zumutbar ist.» Gleichzeitig verweist sie aber auf den erwähnten Lotsendienst: «Dieses Angebot ist für alle offen, die sich organisatorisch am Dienst beteiligen und stellt ein exemplarisches Beispiel dar, wie Eltern ihre gesetzliche Verantwortung für den Schulweg wahrnehmen können.»

Keine Steuergelder für die Schulkinder

Dieses hervorragend funktionierende Angebot wolle die Schule explizit nicht mit Steuergeldern konkurrieren und empfiehlt anderen Kindern ausdrücklich die Verwendung der anderen Fussgängerstreifen.

Bezirksrat legt sich fest

Diese Feststellung wiederum stösst gewissen Eltern sauer auf. Sie wollen sich nicht damit abfinden, dass die Schule (bzw. die Gemeinde) die Verantwortung über den Schulweg «auslagert».

Dabei stützen sich die Eltern unter anderem auf eine Einschätzung des Bezirksrats Uster, der bezüglich der Verkehrssituation in Maur zu folgendem Fazit kam:  «Es wird festgestellt, dass der Schulweg beim Strassenübergang an der Kreuzung Fällanden- / Zürich- / Mühlestrasse für die Kindergartenkinder unzumutbar ist. Die Rekursgegnerin (Schule bzw. Gemeinde, Anm. d. Red.) wird verpflichtet, umgehend geeignete Massnahmen zu dessen Zusammenarbeit zu treffen.»

Weil die Gemeinde aber weiterhin keinen Handlungsbedarf erkennt, haben die Eltern nun bei ebendiesem Bezirksrat in Uster eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.

Eklatantes Versäumnis der Schulpflege?

Quintessenz des Vorstosses im Wortlaut: «In der Summe ergibt sich damit, dass die Schulpflege Maur dem rechtskräftigen Beschluss des Bezirksrats nicht nachgekommen ist und weiterhin meint, sich der ihr obliegende Handlungspflicht entledigen zu können, in dem Dritte (Eltern und Kinder, kantonales Tiefbauamt, Lotsendienst der Eltern) zum Handeln aufgefordert werden. Damit verkennt die Schulpflege erneut und in eklatanter Weise die Rechtslage, weshalb ein aufsichtsrechtliches Einschreiten angezeigt ist.»

Thomas Renggli