Als Folge der Querelen rund um die Berichterstattung in der «Maurmer Post» vom 8. März 2024 über ein Tötungsdelikt in Maur, waren beim Bezirksrat vier Aufsichtsbeschwerden eingereicht worden (wir berichteten). Mit Beschluss vom 11. November 2024 habe der Bezirksrat alle Beschwerden abgewiesen, wie die Gemeinde Maur schreibt. Die vom Gemeinderat verordneten personellen Massnahmen seien rechtmässig gewesen, und auch die Strukturen der «Maurmer Post» würden keinen Anlass für ein aufsichtsrechtliches Eingreifen geben.
Eine Frage bleibt offen
Unbeantwortet hingegen lasse der Bezirksrat die Frage, wie die Gemeinde Maur mit der Einschätzung des Zürcher Gemeindeamts umzugehen hat. Das Gemeindeamt hatte in seiner Stellungnahme zur «Maurmer Post» ausgeführt, dass eine Gemeinde keine «investigative Zeitung, die kritisch über die Vorgänge in der Gemeinde und über die Gemeindebehörden berichtet» herausgeben sollte. Ausserdem hielt das Gemeindeamt fest, dass «Journalisten, die investigativ über die Gemeinde und die Gemeindebehörden berichten, nicht Angestellte der Gemeinde sein können».
Wie die Gemeinde Maur schreibt, hat der Bezirksrat hierzu lediglich gesagt, dass es Sache des Gemeinderats von Maur sei, einen gangbaren Weg für die Herausgabe ihrer Gemeindezeitung zu finden.
Arbeitsgruppe tätig
Der Gemeinderat Maur hat bereits vor längerem eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich damit befasst, die Strukturen und inhaltliche Ausgestaltung der «Maurmer Post» auf ein rechtlich zulässiges Fundament zu stellen, so dass der Wunsch der Bevölkerung nach einer behördenunabhängigen Gemeindezeitung bestmöglich gewahrt bleibe.