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Maur
20.11.2024
20.11.2024 10:02 Uhr

«Maurmer Post»: Aufsichtsbeschwerden abgewiesen

Aus Sicht des Bezirksrats ist bezüglich «Maurmer Post» kein aufsichtsrechtliches Eingreifen nötig.
Aus Sicht des Bezirksrats ist bezüglich «Maurmer Post» kein aufsichtsrechtliches Eingreifen nötig. Bild: Barbara Tudor
Die vom Gemeinderat Maur verordneten personellen Massnahmen seien rechtmässig, und auch die Strukturen der «Maurmer Post» würden keinen Anlass für ein aufsichtsrechtliches Eingreifen geben, hat der Bezirksrat entschieden.

Als Folge der Querelen rund um die Berichterstattung in der «Maurmer Post» vom 8. März 2024 über ein Tötungsdelikt in Maur, waren beim Bezirksrat vier Aufsichtsbeschwerden eingereicht worden (wir berichteten). Mit Beschluss vom 11. November 2024 habe der Bezirksrat alle Beschwerden abgewiesen, wie die Gemeinde Maur schreibt. Die vom Gemeinderat verordneten personellen Massnahmen seien rechtmässig gewesen, und auch die Strukturen der «Maurmer Post» würden keinen Anlass für ein aufsichtsrechtliches Eingreifen geben.

Eine Frage bleibt offen

Unbeantwortet hingegen lasse der Bezirksrat die Frage, wie die Gemeinde Maur mit der Einschätzung des Zürcher Gemeindeamts umzugehen hat. Das Gemeindeamt hatte in seiner Stellungnahme zur «Maurmer Post» ausgeführt, dass eine Gemeinde keine «investigative Zeitung, die kritisch über die Vorgänge in der Gemeinde und über die Gemeindebehörden berichtet» herausgeben sollte. Ausserdem hielt das Gemeindeamt fest, dass «Journalisten, die investigativ über die Gemeinde und die Gemeindebehörden berichten, nicht Angestellte der Gemeinde sein können».

Wie die Gemeinde Maur schreibt, hat der Bezirksrat hierzu lediglich gesagt, dass es Sache des Gemeinderats von Maur sei, einen gangbaren Weg für die Herausgabe ihrer Gemeindezeitung zu finden.

Arbeitsgruppe tätig

Der Gemeinderat Maur hat bereits vor längerem eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich damit befasst, die Strukturen und inhaltliche Ausgestaltung der «Maurmer Post» auf ein rechtlich zulässiges Fundament zu stellen, so dass der Wunsch der Bevölkerung nach einer behördenunabhängigen Gemeindezeitung bestmöglich gewahrt bleibe.

«Falschmeldung der Gemeinde»

Anders sieht das der Verein Maurmer Zeitung, welcher diesen Sommer die «Maurmer Zeitung» lanciert hat und die ehemaligen Mitarbeitenden der «Maurmer Post» beschäftigt. Die Gemeinde kommuniziere höchst missverständlich, schreibt der Verein auf seiner Website.

Ihnen würden zwei der vier Beschlusserklärungen des Bezirksrats vorliegen, und die würden «einen ganz anderen Sachverhalt  schildern». Im Kern erkläre sich der Bezirksrat als «nicht zuständig» und weise den Fall zurück an die Gemeinde Maur.

Uster24/bt