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Kanton
21.08.2025

Kanton Zürich schafft Fachstelle Religion

Franziska Driessen-Reding übernimmt die Leitung der neuen Fachstelle Religion ab 2026.
Franziska Driessen-Reding übernimmt die Leitung der neuen Fachstelle Religion ab 2026. Bild: Kanton Zürich
Der Fachbereich Religion im Generalsekretariat der Direktion der Justiz und des Innern (JI) wird auf den 1. Januar 2026 umgewandelt in eine Fachstelle Religion. Franziska Driessen-Reding, die bisherige Religionsdelegierte der Direktion JI, wird Leiterin der Fachstelle.

Der Kanton Zürich will die aktuellen und künftigen religionspolitischen Entwicklungen von einer Fachstelle begleiten lassen. Auf den 1. Januar 2026 wird der bisher dafür zuständige Fachbereich daher in die Fachstelle Religion umgewandelt.

Franziska Driessen-Reding wird Leiterin der neuen Fachstelle

Als Leiterin der neuen Fachstelle hat der Regierungsrat Franziska Driessen-Reding ernannt. Sie leitet seit dem 1. Juli 2024 im Generalsekretariat der Direktion JI den Bereich Religion als Religionsdelegierte. Im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit in Führungs- und Leitungspositionen für die Katholische Kirche im Kanton Zürich war sie während fünf Jahren Vorsitzende des Interreligiösen Runden Tisches. Sie kennt die politischen Abläufe, und sie ist innerkantonal wie kantonsübergreifend breit vernetzt.

Die Fachstelle Religion wird die Religionsgemeinschaften bei Tätigkeiten von gesamtgesellschaftlichem Nutzen unterstützen, die Seelsorge in staatlichen Institutionen sicherstellen und Massnahmen zur Stärkung des Religionsfriedens und der Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften erarbeiten. Daneben wird sie als Verbindungsstelle zwischen den anerkannten und nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften sowie den kantonalen Behörden und Verwaltungseinheiten dienen und kompetente Ansprechpartnerin sein für sämtlichen Fragen, die mit Religion zusammenhängen.

Aktive Religionspolitik in einem sich verändernden Umfeld

Religionsgemeinschaften sind für den Kanton Zürich wichtige gesellschaftliche Akteurinnen. Er gestaltet deshalb seine Religionspolitik aktiv. In seiner «Orientierung zu Staat und Religion» legte der Zürcher Regierungsrat 2017 diese Religionspolitik in sieben Leitsätzen dar. Er präzisierte sie in seinen Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 sowie 2023–2027.

Die Zürcher Religionslandschaft ist heute vielfältig: Neben den verfassungsrechtlich anerkannten sind grosse nicht-anerkannte Gemeinschaften entstanden. Der Kanton Zürich will auch für das Verhältnis zu diesen Gemeinschaften verbindliche Grundlagen schaffen.

So hat der Regierungsrat in seinen aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik die Direktion JI beauftragt, die Finanzierung von Angeboten mit sogenanntem gesamtgesellschaftlichem Nutzen – zum Beispiel im Bereich von Jugendarbeit, Sozialberatungen oder Bildung – aller etablierten Religionsgemeinschaften sicherzustellen. Die Direktion JI überprüft in diesem Zusammenhang die aktuellen Grundlagen.

Zürioberland24/gg