In der Volksschule sollen möglichst alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam lernen und sich entwickeln können. Sie sollen innerhalb der Regelklasse Unterstützung und Förderung erhalten. Die kantonale Förderklassen-lnitiative möchte dieses integrative Schulsystem so ausgestalten, dass Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in die Regelklasse integrieren lassen, vorübergehend in einer separaten Klasse gefördert werden.
Förderklassen als Ergänzung zu Kleinklassen
Bereits heute können Gemeinden für Schülerinnen und Schüler mit besonders hohem Förderbedarf Kleinklassen führen. Zur Umsetzung des Anliegens sollen die Gemeinden nun aber neue organisatorische und pädagogische Möglichkeiten erhalten.
Förderklassen werden als eigene Form der sogenannten «besonderen Klassen» ins Volksschulgesetz aufgenommen. Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund einer Verhaltensauffälligkeit nicht in die Regelkasse integrieren lassen und den Unterricht so stark stören, dass das Leistungsniveau der Klasse negativ beeinflusst wird, sollen einer Förderklasse zugewiesen werden können.
Die Schulpflege entscheidet über die Zuweisung. Geführt werden die Förderklassen von Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Förderklasse für mindestens ein halbes Schuljahr. Die Einteilung wird regelmässig überprüft, damit die Durchlässigkeit zwischen Förder- und Regelklasse gewährleistet ist.