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Kanton
13.11.2025

Vorschlag zur Förderklassen-Initiative

Der Regierungsrat schlägt vor, dass Gemeinden im Kanton Zürich Förderklassen und erweiterte Lernräume einrichten.
Der Regierungsrat schlägt vor, dass Gemeinden im Kanton Zürich Förderklassen und erweiterte Lernräume einrichten. Bild: Kanton Zürich
Die Förderklassen-Initiative verlangt, dass alle Kinder im Kanton Zürich bei Bedarf Zugang zu einer heilpädagogisch geführten Förderklasse haben. Mit dem Umsetzungsvorschlag des Regierungsrates können die Gemeinden zusätzlich zu den bereits heute möglichen Kleinklassen neu auch Förderklassen und erweiterte Lernräume einrichten.

In der Volksschule sollen möglichst alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam lernen und sich entwickeln können. Sie sollen innerhalb der Regelklasse Unterstützung und Förderung erhalten. Die kantonale Förderklassen-lnitiative möchte dieses integrative Schulsystem so ausgestalten, dass Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in die Regelklasse integrieren lassen, vorübergehend in einer separaten Klasse gefördert werden.

Förderklassen als Ergänzung zu Kleinklassen

Bereits heute können Gemeinden für Schülerinnen und Schüler mit besonders hohem Förderbedarf Kleinklassen führen. Zur Umsetzung des Anliegens sollen die Gemeinden nun aber neue organisatorische und pädagogische Möglichkeiten erhalten.

Förderklassen werden als eigene Form der sogenannten «besonderen Klassen» ins Volksschulgesetz aufgenommen. Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund einer Verhaltensauffälligkeit nicht in die Regelkasse integrieren lassen und den Unterricht so stark stören, dass das Leistungsniveau der Klasse negativ beeinflusst wird, sollen einer Förderklasse zugewiesen werden können.

Die Schulpflege entscheidet über die Zuweisung. Geführt werden die Förderklassen von Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Förderklasse für mindestens ein halbes Schuljahr. Die Einteilung wird regelmässig überprüft, damit die Durchlässigkeit zwischen Förder- und Regelklasse gewährleistet ist.

Erweiterter Lernraum

Zur weiteren Stärkung der Regelklassen sollen die Schulen auch erweiterte Lernräume («Schulinseln») einrichten können. Der erweiterte Lernraum ist im Unterschied zur Förderklasse eine pragmatische Lösung für schwierige Situationen im Unterricht. Das Ziel ist, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler, die Klasse und die Lehrpersonen schnell und wirksam entlastet werden. Die Lehrperson entscheidet, wer den erweiterten Lernraum besucht. Der erweiterte Lernraum kann auch für die Integrative Förderung, für Aufnahmeunterricht, für besonders begabte Schülerinnen und Schüler, für Disziplinarmassnahmen und für die Integrierte Sonderschulung genutzt werden. Erweiterte Lernräume haben sich bereits in der Praxis bewährt und sollen nun auch gesetzlich verankert werden.

Mit der Vorlage erfüllt der Regierungsrat den Auftrag des Kantonsrates, das Begehren der Volksinitiative «für eine Schule mit Zukunft – fördern statt überfordern» umzusetzen.

Zürioberland24/gg
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